Jüdische Gemeinde Graz

Religion

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Gebete und Gebetszeiten

Gottesdienste in der Synagoge Graz werden nach Vorankündigung derzeit jeweils am Erev Shabbat (Freitagabend) und Shabbat Morgen abgehalten. Die Gebete folgen dem traditionellen Ritus, der eine räumliche Trennung zwischen Männern und Frauen während des Gebetes vorsieht. In der Synagoge Graz wird dies durch einen Männerbetraum im Erdgeschoss und eine Damenabteilung mit freiem Sichtkontakt auf der Empore erreicht. Im Anschluss an das Gebet ladet die Gemeinde zum Kiddush und anschließender Seuda. Die Gebetszeiten sind für Gemeindemitglieder und jüdische Gäste aus dem Ausland in der Amtsdirektion zu erfragen.

Religionsunterricht für jüdische Kinder in der Steiermark

Der Religionsunterricht für alle jüdischen Schüler und Schülerinnen der Steiermark erfolgt in Form eines Sammelunterrichts, der an Sonntagen am Akademischen Gymnasium in Graz abgehalten wird. Die Anmeldung zum Religionsunterricht erfolgt über das Sekretariat der Jüdischen Gemeinde. Teilnehmen können alle Kinder bzw. Jugendlichen, die der Israelitischen Religionsgesellschaft angehören. 

Seelsorge/Kultus

Die Gottesdienste in der Synagoge werden regelmäßig von befähigten Gemeindemitgliedern oder externen Kantoren abgehalten. Seelsorgerische Gespräche, die Betreuung von Häftlingen, von Kranken und Trauernden bzw. Personen in Krisensituationen, werden durch unsere Amtsdirektion koordiniert. 

Nach 78-jähriger Vakanz des Rabbinates wurde mit Wirksamkeit zum 1. Dezember 2016 Rabbiner Mag. Schlomo HOFMEISTER MSc. zum Landesrabbiner für die Steiermark, Kärnten und das südliche Burgenland mit dem Amtssitz in Graz ernannt. Als Moreh d´Assre fallen sämtliche religiöse Angelegenheiten in seine alleinige halachische d.h. religiöse Jurisdiktion. Bei entsprechenden Anliegen wenden Sie sich zunächst an unsere Amtsdirektion, welche - nach Vorberatung - den für Ihr Anliegen geeignetsten Kontakt herstellen wird.

Beerdigungen/Todesfälle

Die ordnungsgemäße Durchführung von Beerdigungen ist uns ein besonderes Anliegen und soll nach den religiösen Bestimmungen möglichst rasch nach dem Ableben erfolgen. Bei Eintreten eines Todesfalles kontaktieren Sie bitte umgehend die Amtsdirektion der Jüdischen Gemeinde Graz. Außerhalb der Bürostunden haben wir für Sie hierfür eine Notfallnummer deponiert, unter der wir 24 Stunden erreichbar sind. Die Beerdigung auf dem jüdischen Friedhof Graz setzt die Zugehörigkeit zur Israelitischen Religionsgesellschaft, jedenfalls aber voraus, dass der Verstorbene nach jüdischem Religionsrecht als Jude gilt.

Koschere Lebensmittel

Die Stadt Graz bzw. die Steiermark verfügen derzeit über keine koscheren Verpflegungsbetriebe bzw. Lebensmittelgeschäfte. Die nächstgelegenen koscheren Versorgungsbetriebe befinden sich in Wien. Die Küche der Synagoge der Jüdischen Gemeinde Graz wird glatt koscher geführt, dient aber nur der Versorgung der Gemeindemitglieder bei Kiddushim an Shabbatoth, Chagim oder sonstigen religiösen Feierlichkeiten. Bei zeitgerechter Avisierung können wir in Einzelfällen bei der Besorgung von Haushaltsmengen, von Lebensmitteln und deren Verbringung nach Graz behilflich sein. 

Liste koscherer Lebensmittel

Ein koscherer Lebensstil ist auch dann möglich, wenn sich kein koscherer Supermarkt um die Ecke befindet. Natürlich würde dies einiges vereinfachen, jedoch bieten „herkömmliche“ Supermärkte eine Vielfalt an koscheren Lebensmitteln an. Es stellt sich hier nur die Frage: Was ist koscher und was nicht?

Wir stellen Ihnen dazu zwei Listen mit koscheren Nahrungsmitteln zum Download zur Verfügung, die Ihnen Ihre Einkäufe künftig erleichtern sollen.

Fest- und Fasttage

Um Ihnen einen klaren Überblick über unsere jüdischen Fest- und Fasttage zu gewähren, haben wir für Sie eine übersichtliche Liste erstellt.

Gedanken zum Wochenabschnitt

„ Die Thora wird - gemäss der babylonischen Tradition - in 54 Wochenabschnitte („Paraschat Schawua“ oder „Sidra“) unterteilt, die in einem Jahreszyklus, beginnend nach dem Simchat- Thora-Fest und am Simchat Thora des folgenden Jahres endend, in der Synagoge gelesen werden. Landesrabbiner Mag. Schlomo Hofmeister שליט“א teilt wöchentlich Gedanken zum Wochenabschnitt, die wir in Form eines "Shakes Zettels" hier für Sie bereitstellen: “


(c) Copyright der Shakes Zettel: Landesrabbiner Mag. Schlomo Hofmeister bzw. Jüdische Gemeinde Graz.

Wenn Sie Interesse an vergangenen Schabbes Zetteln haben, besuchen Sie unser Archiv.

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Impressum & Rechtliches

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Jüdische Gemeinde Graz
David Herzog Platz 1
8020 Graz

E-Mail: office@juedischegemeindegraz.at
Telefon: +43 (316) 712 468
Fax: +43 (316) 720 433

 

Präsident KV MMag. Elie ROSEN

Vorstand der Jüdischen Kultusstiftung
Vizepräsident des Bundesverbandes der IKG Österreichs
Mitglied des Vorstandes und Beirates der IKG Wien

 

 

 

 

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